Medizinphysik-Experte

Mit der Novellierung des Strahlenschutzrechts aufgrund der EURATOM-Richtlinie 2013/59 wurden Verantwortlichkeiten und Aufgaben von MPE in der Röntgendiagnostik in der Strahlenschutzverordnung definiert. Die Regelungen nach § 132 StrlSchV sind in der Gesetzgebung relativ allgemein gefasst. Im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Anforderungen und dem klinischen Alltag ergeben sich konkrete Fragen, für welche Tätigkeiten und Aufgaben und in welchem Umfang ein MPE hinzuzuziehen ist.

Mit der Leitlinie für MPE in der Röntgendiagnostik möchte die APT diese Lücke schließen und eine Orientierung geben, damit eine Festlegung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben zwischen allen an der medizinischen Exposition beteiligten Berufsangehörigen leichter möglich ist. Besonders hinweisen möchten wir auf die Empfehlungen zur Dokumentation der Tätigkeiten des MPE. Hierzu finden Sie im Anhang 1 der Leitlinie eine Empfehlung zu Inhalten und Stichpunkten für den Bericht des MPE in der Röntgendiagnostik, außerdem weitere hilfreiche Musterdokumente.

Leitlinie Medizinphysik-Experte/-Expertin (MPE) in der Röntgendiagnostik

Prozessübersicht: Meldung von Vorkommnissen

Beispiel für eine Verfahrensanweisung: Meldung und Aufarbeitung von Vorkommnissen im Strahlenschutz

Die neue Fachkunde-Richtlinie zum MPE finden Sie hier: Neue Fachkunde-Richtlinie MPE

Den Wortlaut der SSK-Empfehlung finden Sie hier: Empfehlung der Strahlenschutzkommission zum MPE

Das Positionspapier des APT-Vorstands zum MPE finden Sie hier: Positionspapier zur Umsetzung des Entwurfs der EU-Richtlinie „Euratom Basic Safety Standards“

Konzept zur Ausbildung von Medizinphysik-Experten für die Röntgendiagnostik

Um gerade kritische Engpässe zu vermeiden hat sich die APT entschlossen eine Liste von erfahrenen Medizinphysik-Experten zu veröffentlichen. Die APT kann und darf aber in diesem Zusammenhang aber nicht als Vermittler auftreten. Der Kontakt kann also nur durch direkte Ansprache erfolgen.

Liste von erfahrenen MPEs in der Röntgendiagnostik