Wesentliche Änderungen im Strahlenschutzrecht ab 2019
Medizinphysik-Experte wird für viele Neuanlagen Pflicht
Ab 2019 verlangt der Gesetzgeber bereits bei der Anzeige eines neuen CT´s oder einer Interventionsanlage einen Nachweis über Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten (MPE). Hiervon betroffen ist auch jeder Betreiberwechsel.
Meldepflicht für bedeutsame Vorkommnisse
Ebenfalls ab 2019 sind die Strahlenschutzverantwortlichen verpflichtet jedes bedeutsame Vorkommnis zu analysieren, Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen und eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Frist für die Anzeige eines Neugerätes auf 4 Wochen verlängert. Grenzwert für die Augenlinsendosis stark abgesenkt. Röntgenpass fällt weg. Begründung für die Überschreitung von DRWs.
Downloads zum neuen Strahlenschutzrecht
Zusammenfassung der Änderungen im Strahlenschutzrecht ab 2019 als pdf-Datei
Tabelle der bedeutsamen Vorkommnisse
Überblick der wichtigsten Paragraphen