Wesentliche Änderungen im Strahlenschutzrecht ab 2019

Medizinphysik-Experte wird für viele Neuanlagen Pflicht

Ab 2019 verlangt der Gesetzgeber bereits bei der Anzeige eines neuen CT´s oder einer Interventionsanlage einen Nachweis über Zusammenarbeit mit einem Medizinphysik-Experten (MPE). Hiervon betroffen ist auch jeder Betreiberwechsel.

Meldepflicht für bedeutsame Vorkommnisse

Ebenfalls ab 2019 sind die Strahlenschutzverantwortlichen verpflichtet jedes bedeutsame Vorkommnis zu analysieren, Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen und eine Meldung an die Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Sonstige Neuerungen

Frist für die Anzeige eines Neugerätes auf 4 Wochen verlängert. Grenzwert für die Augenlinsendosis stark abgesenkt. Röntgenpass fällt weg. Begründung für die Überschreitung von DRWs.

Downloads zum neuen Strahlenschutzrecht

Zusammenfassung der Änderungen im Strahlenschutzrecht ab 2019 als pdf-Datei

Tabelle der bedeutsamen Vorkommnisse

Überblick der wichtigsten Paragraphen

Neues Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017

Neue Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018