Leitfaden der APT "Exposition von Betreuungs und Begleitpersonen"
Gemäß StrlSchV §122 und 124 sind Betreuungs- und Begleitpersonen vor dem Betreten des Kontrollbereichs über mögliche Gefahren aufzuklären und deren Exposition zu beschränken. Zudem sollen geeignete schriftliche Hinweise angeboten und auf Wunsch ausgehändigt werden. Die APT hat deshalb einen Leitfaden zum Umgang mit Betreuungs- und Begleitpersonen verfasst und durch ein Merkblatt zur Information der betroffenen Personen ergänzt. Im Anhang finden sich zudem die relevanten Paragraphen aus der StrlSchV.
Leitfaden der APT "Exposition von Betreuungs und Begleitpersonen"